Core studies in the field of Intellectual Property and Competition Law
Please note that information about teaching is available in German only.
Schwerpunktbereichsstudium Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht
Studierenden des Studiengangs Rechtswissenschaft, die sich im Schwerpunktbereichsstudium (Juristische Universitätsprüfung) für eine Spezialisierung im Recht des Geistigen Eigentums und im Wettbewerbsrecht interessieren, bietet der Schwerpunktbereich 1 Wirtschaftsrecht hierzu die Möglichkeit. Über den Vertiefungs- und Ergänzungsbereich kann ein solcher „Schwerpunkt im Schwerpunkt“ zusammengestellt werden. In dazu angebotenen Seminaren kann die studienbegleitende wissenschaftliche Arbeit angefertigt werden.
Studierende des Schwerpunktbereichs Wirtschaftsrecht müssen gemäß der Anlage zu § 1 Abs. 3 der Prüfungsordnung der Universität Erlangen-Nürnberg für die Juristische Universitätsprüfung neben den Veranstaltungen des Kernbereichs mindestens 6 SWS unterschiedliche Lehrveranstaltungen aus einem Vertiefungsbereich wählen. Dabei kann der Vertiefungsbereich Wettbewerbsrecht und Gewerblicher Rechtsschutz (SPB 1c) gewählt werden. Dieser umfasst:
- Gewerblicher Rechtsschutz (2 SWS)
- Recht gegen den unlauteren Wettbewerb (2 SWS)
- Kartellrecht (2 SWS)
- Weitere für den Schwerpunktbereich 1c ausgewiesene Lehrveranstaltungen
Zur Ergänzung der Schwerpunktausbildung (Ergänzungsbereich) müssen Studierende zusätzlich eine 2 SWS umfassende Lehrveranstaltung wählen, die in der Anlage zu § 1 Abs. 3 der Prüfungsordnung der Universität Erlangen-Nürnberg für die Juristische Universitätsprüfung vorgesehen ist. Hierbei kann insbesondere aus folgenden Veranstaltungen gewählt werden:
- Urheberrecht (2 SWS)
- Einführung ins Recht des Geistigen Eigentums – praktische Aspekte
- Weitere für den Schwerpunktbereich 1 ausgewiesene Lehrveranstaltungen
Die bzw. der Studierende muss zusätzlich an einem Seminar in einem der Rechtsgebiete des Kern-, Vertiefungs- oder Ergänzungsbereichs teilnehmen.
Am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Recht des Geistigen Eigentums und Technikrecht werden regelmäßig folgende Lehrveranstaltungen für den SPB 1 bzw. 1c ausgewiesen und angeboten:
- Gewerblicher Rechtsschutz = Patent-, Marken- und Designrecht (2 SWS)
- Einführung ins Recht des Geistigen Eigentums – praktische Aspekte (1 SWS)
- Lauterkeitsrecht (2 SWS)
- Urheberrecht (2 SWS)
- Seminar “Aktuelle Fragen des Geistigen Eigentums und des Lauterkeitsrechts”
Informationen zu den jeweils aktuellen Lehrveranstaltungen finden Sie unter Lehrveranstaltungen.
Verbindlich ist die Prüfungsordnung der Universität Erlangen-Nürnberg für die Juristische Universitätsprüfung in der jeweils gültigen Fassung. Ausführliche Informationen zum Schwerpunktbereichsstudium finden Sie auch auf der Internetseite des Fachbereichs Rechtswissenschaft.
Bei Fragen oder Beratungsbedarf können Sie sich sehr gerne an den Lehrstuhl wenden (getr@fau.de).